Einführung der elektronischen Akte: Meilensteine und weiterer Zeitplan

Nachfolgend dargestellt sind die Meilensteine bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz Baden-Württemberg. Der detaillierte aktuelle Stand, welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften in welchen Verfahren mit der elektronischen Akte arbeiten, kann der Verordnung des Justizministeriums zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten (eAkten-Verordnung - eAktVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung entnommen werden und ist außerdem auf der Unterseite Ausstattungsstand für Sie dargestellt. 

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