Standards der elektronischen Kommunikation

Das Bild zeigt ein Schema für die Kommunikation über EGVP
Das Bild zeigt ein Schema für die Kommunikation über EGVP

Eine erfolgreiche elektronische Kommunikation mit allen an einem Gerichtsverfahren beteiligten Behörden erfordert einheitliche Standards. Diese fußen maßgeblich auf zwei Säulen:

  • einheitliche Aktenstrukturstandards (XJustiz, XDomea)
  • sicherer rechtsverbindlicher Transportweg (EGVP)

Aktenstruktur 

Die Systeme der Behörden und der Justiz müssen kompatibel sein, um einen reibungslosen Datenaustausch gewährleisten zu können.

Die Zuständigkeit für den Aufbau und Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs liegt insbesondere bei der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Fragestellungen zu diesem Thema befassen sich die von der Bund-Länder-Kommission eingerichteten Arbeitsgruppen "Elektronischer Rechtsverkehr" (AG ERV) in fachlich bzw. organisatorischer Hinsicht und "IT-technische Standards in der Justiz" (AG IT-Standards) aus technischer Sicht.

XJustiz ist ein zur Realisierung des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelter Datensatz, der grundlegende Festlegungen für den Austausch strukturierter Daten zwischen den Prozessbeteiligten (Bürgern, Unternehmen, Rechtsanwälten, IHKs) und den Gerichten enthält. XJustiz bildet die Grundlage für den Austausch von Verfahrensdaten in Justizverfahren. Es besteht aus einer Reihe von XML-Schemata, d. h. fest definierten Datenfeldern im XML-Format. Ein Grundmodul mit allgemein benötigten Daten (z. B. Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen) wird durch Fachmodule mit fachspezifischen Daten (z. B. Strafverfahren, Mahnverfahren, Register) und Wertelisten (z. B. Bezeichnung von Staaten) ergänzt. XJustiz ist Bestandteil der organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV), die von der Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) entwickelt und von der BLK am 13. Mai 2005 für den Echtbetrieb freigegeben wurden.

Unter https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php sowie https://xjustiz.justiz.de/ finden Sie eine Vielzahl weiterer Informationen dazu.

Transportweg (EGVP)

Logo EGVP

Die Infrastrukturkomponenten des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bilden aus Sicht der Justiz den Königsweg für einen sicheren (OSCI-Standard) Transport von rechtsverbindlichen Schriftsätzen und Dokumenten der Behörden an die Gerichte und vice versa.

EGVP ist die zweite Säule neben der Aktenstruktur für eine erfolgreiche elektronische Kommunikation. Die Komponenten des EGVP sind Anwendungen des IT-Planungsrates, dem nach Art. 91c GG gebildeten hochrangigen Steuerungsgremium von Bund und Länder in Fragen der IT-Kooperation. Weitere Informationen finden Sie unter www.egvp.de.

Leitfaden ERV

Alles Wissenswerte zu den technischen Standards finden Sie im Leitfaden "Elektronischer Rechtsverkehr mit der Justiz" der jeweils unter "aktuelle Informationen" auf https://justiz.de/ervvoe/index.php eingestellt ist bzw. zum Download hier bereitsteht.

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